Steuerbonus verdoppelt:

Den Maler und Lackierer holen lohnt sich!

- Schöner wohnen und Steuern sparen -

Seit 2009 beträgt der gültige Steuerbonus 1200 Euro. Dadurch wird es für viele Kunden noch attraktiver, handwerkliche Malerleistungen vom Meisterbetrieb ausführen zu lassen.
Ob es um neue farbige Wohnräume, die Hausfassade im neuen Glanz oder energiesparende Wärmedämmung geht, jetzt können Sie von der Steuerersparnis für kostengünstige Malerarbeiten bei der Instandsetzung und Modernisierung profitieren.

- Raum- und Fassadengestaltung (Maltechniken, Tapezieren, Fassadenanstrich)
- Aus-/Umbau der Wohnräume, des Badezimmers, des Dachgeschosses und Kellers
- Bodenbelagarbeiten (Teppichboden, Parkett, Fliesen)
- Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Heizkörpern
- Arbeiten an Dächern, Balkonen, Garagen, Zäunen
- Wärmedämmung, Trockenbau, Verputzarbeiten
- Aufwendungen für Wartungsarbeiten (Kontrolle von Holzbauteilen und Fassaden-Check)


Wann gibt es den Steuerbonus?

Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung wird die Rechnung eingereicht. Der Steuerbonus wird dann von der Steuerlast direkt abgezogen. Im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung) können bis zu 1.200 Euro (oder 20% von 6.000 Euro) eingespart werden.

Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:

- Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
- Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein.
- Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen.
- Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen werden.
- Nachweis durch einen Beleg in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszuges.

Ein weiterer Steuerbonus ist möglich, wenn vom Malerbetrieb auch Reinigungsarbeiten oder Umzugsarbeiten (im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen) in Anspruch genommen werden und eine getrennte Rechnungsstellung erfolgt.

Nutzen Sie die Vorteile: „Schöner wohnen - Steuern sparen”.
Ich empfehle mich als Ihr kompetenter Berater und freue mich auf Ihren Anruf.


Weitere Informationen:

- Bundesfinanzministerium

- farbe.de verbrauchertipp-steuerbonus-auf-handwerksleistungen